Krankenversicherung im Ausland

Krankenversicherung beim Medizinstudium im Ausland - Häufig gestellte Fragen

Die Frage der Krankenversicherung bereitet vielen unserer Studierenden große Sorgen, wenn es um das Medizinstudium im Ausland geht. Bei rechtzeitiger Planung stellt dies jedoch keine unüberwindbare Hürde dar. In der Regel raten wir davon ab, sich im Ausland in der nationalen Versicherung zu versichern. Stattdessen empfehlen wir nachdrücklich, die Versicherung in Deutschland beizubehalten.

CMS Agency fordert in den meisten Fällen bereits zusammen mit den Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Krankenversicherung an. Dies geschieht entweder, weil einige Universitäten diese Überprüfung durchführen möchten, oder weil wir für die Anmeldung des Studierenden beim Einwohnermeldeamt im Ausland diesen Nachweis benötigen. Daher ist es essenziell, diesen Aspekt frühzeitig zu berücksichtigen und die erforderlichen Schritte zu unternehmen.

 

  1. Bin ich in der EU krankenversichert? Und außerhalb der EU?

Für ein Studium innerhalb der Europäischen Union bleibt die Krankenversicherung der deutschen Studierenden bestehen. Dies gilt ebenfalls für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wie Liechtenstein, Norwegen und Island. Sozialversicherungsabkommen mit bestimmten Staaten, wie beispielsweise der Schweiz, ermöglichen es, dass die Krankenversicherung in diesen Ländern in der Regel erhalten bleibt. Es ist wichtig zu beachten, dass man sich in Deutschland nicht beim Einwohnermeldeamt als „ins Ausland verzogen“ abmelden sollte, da dies normalerweise dazu führt, dass die Möglichkeit der Krankenversicherung in Deutschland verloren geht. 

  1. Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet grundsätzlich nur die im Ausland erbrachten Leistungen, die vor Ort gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Erstattung erfolgt zudem nur bis zu dem Betrag, der auch in Deutschland von der Krankenversicherung übernommen worden wäre. Theoretisch besteht daher die Möglichkeit, dass im EU-Ausland nicht alle Leistungen erstattet werden, die im Inland üblich wären. Es ist jedoch anzumerken, dass solche Fälle eher selten auftreten. Darüber hinaus werden gesetzlich Versicherte im Ausland manchmal wie Privatpatienten behandelt. In solchen Fällen wird vom Leistungserbringer oft verlangt, dass die Kosten der Behandlung zunächst vor Ort in bar beglichen werden. Die Erstattung der Behandlungskosten durch ein Krankenhaus im EU-Ausland bei der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist aufwändig und wird in der Regel nur bei größeren Behandlungen durchgeführt. Kleinere Kosten, wie beispielsweise eine 10€ Untersuchung, müssen möglicherweise direkt vor Ort beglichen werden. Die Quittung kann dann in Deutschland zur Erstattung eingereicht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Rücktransport grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.

Fazit: Macht eine Krankenversicherung im Ausland Sinn?

Die private Krankenversicherung bietet in der Regel einen Schutz, der mindestens dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, geht jedoch oft über diese hinaus, indem sie höhere Beträge erstattet. Allerdings gestaltet sich der Nachweis der Versicherteneigenschaft für Privatversicherte häufig anspruchsvoller. Im Gegensatz zu GKV-Versicherten verfügen sie in der Regel nicht über das EU-Symbol auf der Rückseite ihrer Krankenversicherungskarte. Einige private Krankenversicherungen umfassen jedoch teilweise eine Auslandsversicherung mit Rückholung, die jedoch oft nur für einen begrenzten Zeitraum (meist 60-180 Tage) gültig ist.Eine Zusatzversicherung ist besonders sinnvoll, wenn ein Student an einer schweren Krankheit leidet oder eine solche befürchtet, sowie wenn Interesse an einem Rücktransport nach Deutschland besteht, soweit medizinisch notwendig. Es empfiehlt sich, eine solche Auslandskrankenversicherung bereits vor Beginn des Studiums abzuschließen. Wir raten aus Erfahrung von der ADAC-Auslandsversicherung ab und haben positive Erfahrungen mit dem Produkt ProTrip von der Firma Dr. Walter gemacht. Die Versicherungsdauer liegt in der Regel zwischen einem und fünf Jahren, wobei eine Verkürzung oder Kündigung oft möglich ist. Die Kosten belaufen sich meist auf etwa 25 bis 35 Euro pro Monat. Bei weiteren Fragen zur Krankenversicherung während des Medizinstudiums im Ausland können Sie sich gerne direkt an die CMS Agency wenden.

 
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